MANTRAILING - UNIT
Peterstrasse 22
25486 Alveslohe
E-Mail: chris.boysen@me.com
Website: www.mantrailing-unit.de
Inhaber: Christopher Boysen
Telefon: 04193-7547984
Mobil: 0175-5203428
Telefax: 04193-903589
USt-idNr: DE232346617
Auszüge aus den Texten, sowie Bilder dieser Website sind nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmigung von MANTRAILING - UNIT gestattet.
Konzeption und Gestaltung
Design-Studio Miriam Warwas
Föhrenstraße 76/78
28207 Bremen
Telefon: 0421 707282
Telefax: 0421 707281
E-Mail: warwas@designstudiowarwas.de
Website: www.designstudiowarwas.de
Technik & Realisation
§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen MANTRAILING UNIT und dem/ der Seminar-,Praktikums-, Workshop- oder Veranstaltungsteilnehmer/ in (im Folgenden allgemein Teilnehmer/ in) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im auf der Homepage von MANTRAILING UNIT oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. MANTRAILING UNIT behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf des Seminars, Praktikums, Workshops, oder sonstigen Veranstaltungen (Leistungen) zu erklären, über die die Teilnehmer/ innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Zudem behält sich MANTRAILING UNIT vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. MANTRAILING UNIT ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahezukommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.
§ 2 Bezahlung (Workshops, Themenabende, Seminare, Praktika)
Die Kosten für die Veranstaltung sind auf der Homepage aufgeführt. Die Zahlung ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der jeweiligen Einzelveranstaltung fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich MANTRAILING UNIT vor.
§ 2.1 Bezahlung (Kurse und Gruppen)
Die Kosten für die Kurse/Gruppen sind auf der Homepage aufgeführt. Die Zahlung ist spätestens 1 Woche vor Beginn des jeweiligen Kurses/Gruppe fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Die Kurse beinhalten acht Trainingseinheiten sowie einen durch MANTRAILING UNIT gestellte Ersatztermin. Für alle weiteren von Seiten des Teilnehmers nicht wahrgenommenen Termine gibt es keine Kostenerstattung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich MANTRAILING UNIT vor.
§ 3 Rücktritt durch den/ die Teilnehmer/ in (Workshops, Themenabende, Seminare, Praktika)
Der/ die Teilnehmer/ in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die nicht Zahlung der Veranstaltungskosten ab 2 Wochen vor der Veranstaltung gilt als Rücktritt. Nebenvereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Die Veranstaltungsgebühr ist in diesem Falle in vollem Umfang zu zahlen. Die Stornierungskosten betragen:
bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 10 % des Entgelts für die Veranstaltung
bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 20 % des Entgelts für die Veranstaltung
bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 50 % des Entgelts für die Veranstaltung
bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
§ 3.1 Rücktritt durch den/ die Teilnehmer/ in (Kurse und Gruppen)
Der/ die Teilnehmer/ in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten betragen:
bis eine Woche vor Beginn des Kurses/Gruppe: 50 % des Entgelts für den Kurs/Gruppe
unter einer Wochen vor Beginn des Kurses/Gruppe sowie bei Abbruch des Kurses/Gruppe erfolgt keine Rückerstattung.
§ 4 Rücktritt durch MANTRAILING UNIT
MANTRAILING UNIT kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 3 AGB, wenn sich der/ die Teilnehmer/ in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/ innen gefährdet werden.
Bei nicht Zahlung der Veranstaltungskosten seitens der Teilnehmer/innen ab 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr ist in diesem Falle in vollem Umfang zu zahlen.
Bis zwei Wochen vor einer Einzelveranstaltung (Seminare, Praktika, Workshops, Themenabende), wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Dabei wird der eingezahlte Betrag von MANTRAILING UNIT voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
bei Ausfall des Trainers-, Kursleiter-, Dozent-, Referent/In oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.
In den beiden letzten Fällen wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.